Schulung zur “kundigen Person” gem. VO(EG) 853/2004 Anhang III Abschnitt IV Kap.I und § 4 Abs. 1 Tier-LMHV.
Die Schulung ist notwendig, um den Jagdschein in NRW zu erhalten. Zudem ist sie für alle Jägerinnen und Jäger erforderlich, die Wildbret an zugelassene Wildbearbeitung- und Wildhandelsbetriebe abgeben.
Im Anschluss an die Schulung erhält jeder Teilnehmer/-in ein entsprechendes Zertifikat, welches dann zur Vorlage bei der Behörde genutzt werden kann. Dazu werden wir die entsprechenden Daten weiterleiten.